Wir geben unseren Kunden Einblick in den Umfang der an uns gerichteten Anfragen von Ermittlungsbehörden. Zur Aufklärung von Straftaten können diese Kontaktdaten zu Accounts (sogenannte „Bestandsdaten“) anfragen, bzw. über einen Richter die Herausgabe von Postfachdaten und Logdaten bzw. eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜV) anordnen lassen.
Nicht jede Anfrage ist dabei auch richtig gestellt und genügt den hohen Anforderungen des Gesetzgebers. Unser Datenschutzbeauftragter prüft darum alle Anfragen sehr kritisch und zieht im Zweifel unsere darauf spezialisierten Anwälte hinzu. Formal und juristisch korrekt gestellte Anfragen werden von uns bearbeitet, rechtswidrige Anfragen entsprechend abgelehnt.
Eine ausführliche Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen behördlicher Auskunftsersuchen finden Sie in unserem Blog.
FAQ
Wie wir mit Anfragen umgehen
mailbox hat einen standardisierten Prozess zur Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen der Behörden. Jede Anfrage wird umfangreich von unserem Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Im Fall einer Ablehnung kann die Behörde ihren Antrag korrigieren. In jedem Fall werden Daten von uns nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage herausgegeben.
Welche Daten die Behörden abfragen
- Bestandsdatenabfragen: u. a. Telefonnummer, Name und Anschrift des Inhabers, Angaben zum Vertrag und Tarifmerkmalen
- Postfachbeschlagnahmungen: Beschlagnahmung sämtlicher im Postfach des Accounts befindlicher E-Mails
- Verkehrsdatenabfragen: u. a. IP-Adressen, von denen Logins auf den Mailserver stattfinden oder von denen aus E-Mails verschickt wurden
- Telekommunikationsüberwachung: eine temporär angelegte Überwachung aller empfangenen und gesendeten E-Mails und des gesamten Accounts.