Statement von mailbox.org zur geplanten Vorratsdatenspeicherung

Zum 1. Juli 2017 soll die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Kraft treten. Die Bundesnetzagentur hat nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW die Pflicht zur Durchsetzung jedoch bis zu einem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt, wie Heise Online berichtet. Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, denn Gerichtsurteile auf deutscher und europäischer Ebene sowie zahlreiche Klagen von Fachverbänden und Einzelpersonen machen mehr als deutlich, dass an der Verfassungsmäßigkeit einer Datenspeicherung ohne jeglichen Anfangsverdacht starke Zweifel bestehen. Privatsphäre ist ein hoher Wert an sich und wir sind deshalb aktiver Beschwerdeführer im Rahmen der Verfassungsbeschwerde des Digital Courage e.V. gegen die VDS.

Ab 1. Juli 2017 gilt die neue Vorratsdatenspeicherung (VDS) – trotz Warnungen von Sachverständigen zu deren Rechtmäßigkeit und zahlreichen Klagen von Interessenverbänden und Privatpersonen. Dass die Bundesnetzagentur die Durchsetzung der VDS aussetzt, ist ein gutes Zeichen, denn auch wenn die VDS ausdrücklich keine Speicherpflicht im Bereich E-Mail-Kommunikation vorsieht, sind Provider wie mailbox.org trotzdem in verschiedenen Tätigkeitsbereichen und geschäftlichen Entwicklungen betroffen. Die neue Gesetzesregelung bringt die Privatsphäre aller Bürger in Gefahr und sorgt durch Metadatenüberwachung dafür, dass Rückschlüsse auf Mailkommunikation möglich werden, die zu Verhaltensänderungen auf Nutzerseite führen. Umso wichtiger ist es, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der VDS nochmals umfassend prüft.

Wir treten seit 25 Jahren für eine sichere, vertrauliche Kommunikation aller Menschen und für Meinungsfreiheit ein. Deshalb hosten wir unter anderem den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und haben mit mailbox.org einen E-Mail-Provider geschaffen, bei dem Sicherheit und Datenschutz oberste Priorität genießen. Wir halten die Privatsphäre aller Bürger für schützenswert – ganz gleich über welche Wege sie miteinander kommunizieren. Deshalb ist die Heinlein Support GmbH als Betreiber von mailbox.org und des Hosters JPBerlin aktiver Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde des Digital Courage e.V. gegen das aktuelle Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Weitere Mitkläger sind unter anderem der Deutschen Journalistenverband (DVJ), der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Whistleblower-Netzwerk Berlin sowie zahlreiche Mitkläger aus Politik und Gesellschaft. -> Zur Liste aller Mitbeschwerdeführenden

Wir sehen in der VDS den Versuch des Gesetzgebers, alle Bürger per se zu verdächtigen, indem präventiv die Kommunikation erfasst und damit massiv in ihre Grundrechte eingegriffen wird. Ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechtssystems – die Unschuldsvermutung – wird damit praktisch außer Kraft gesetzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht schon im März 2010 ebenso, als es die damalige Version der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig außer Kraft setzte. Der Europäische Gerichtshof hat erst im Dezember 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar sei (zum Urteil des EuGH). Vor dem Bundesverfassungsgericht sind derzeit eine Reihe von Klagen anhängig. Die erste Klage eines einzelnen Providers war bereits erfolgreich: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die VDS gegen europäisches Recht verstößt und der klagende Provider „Spacenet“ von der Speicherungspflicht ausgenommen ist.

Kritische Details zur Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sämtliche deutsche Zugangsanbieter (Mobilfunk, Internet) zur Erhebung von Meta-Daten der Kommunikation – also wer kommuniziert wann mit wem. Die eigentlichen Inhalte der Kommunikation werden dabei nicht erfasst – zumindest theoretisch. Dies mag harmlos klingen, doch es ist klar, dass aufgrund dieser Datengrundlage auch die Inhalte weitreichend erfasst werden können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese mit anderen Datenquellen und Informationen verknüpft werden können. Insofern hat die VDS der Zugangsprovider auch für den E-Mail-Verkehr weitreichende Auswirkungen und unterläuft dessen Anonymität und Schutz. Zudem ist schon jetzt klar, dass aus technischen Gründen bei der Protokollierung von SMS auch deren Inhalt gleich miterfasst werden soll – was damit am Ende passiert, weiß niemand. Auch in vielen anderen Details muss die VDS nach unserer Ansicht mehr als nur kritisch hinterfragt werden.

Peer Heinlein, Gründer und Geschäftsführer

 

  • NACHTRÄGLICHES UPDATE zu diesem Artikel: Mit einem Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) kam Ende Juni 2017 ein vorübergehender Stopp für die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung. Anbieter, die nicht speichern, werden nicht sanktioniert. Auch wir von mailbox.org speichern derzeit nicht!