mailbox.org Transparenzbericht 2024: 30,1 % aller Anfragen rechtswidrig
Heute veröffentlichen wir unseren Transparenzbericht 2024, in dem wir Art und Umfang behördlicher Auskunftsanfragen an uns als Provider offenlegen. Im vergangenen Jahr hat die Anzahl der Anfragen abgenommen. Fast ein Drittel der Anfragen wurde von uns nicht beantwortet.
Wir haben insgesamt 25 der 83 Behörden-Anfragen im Jahr 2024 zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit der Anteil der final als rechtswidrig abgelehnten Anfragen leicht gesunken: von 33,8 % (2023) auf 30,1 % (2024).
Der häufigste Ablehnungsgrund
Seit dem letzten Jahr hat sich seitens der Behörden nicht viel verbessert. Weiterhin ist der häufigste Ablehnungsgrund die Übertragung der Anfrage auf einem unverschlüsselten Kanal, wie per Fax und per E-Mail im Klartext. Im Jahre 2024 gingen fast ein Viertel (24,1 %) aller Auskunftsanfragen per Fax oder Klartext-E-Mail ein. Diese Anfragen werden von uns konsequent abgelehnt.
Obwohl die Summe der Anfragen abgenommen hat, so haben die Anfragen mehr Aufwand verursacht, da vielen Dienststellen erklärt werden musste, wie verschlüsselte E-Mails mit PGP funktionieren.
Kurz und knapp: Die Anfragen im Vorjahresvergleich
- Die Gesamtanzahl der Anfragen ist von 133 (2023) auf 83 (2024) gesunken.
- Es wurden 69,9 % der Anfragen korrekt gestellt, während es 2023 66,2 % waren.
- Wir erhielten die meisten Anfragen per E-Mail, mit PGP verschlüsselt.
Die konkreten Zahlen von mailbox.org aus 2024
Anzahl der Ersuchen an mailbox.org im Jahr 2024
insgesamt: 83
davon deutsche Behörden: 82
davon ausländische Behörden: 0
davon ausländische nicht-EU Behörden: 1
Art der Behörde
Strafverfolgungsbehörden: 81
Zollbehörden: 1
Verfassungsschutz: 0
Nachrichtendienste: 1
Art des Ersuchens
Bestandsdatenabfragen: 79
Postfachbeschlagnahmungen: 3
Verkehrsdatenabfragen: 0
Telekommunikationsüberwachung: 1
Die Berichte der letzten Jahre finden Sie unter Transparenzberichte.
mailbox.org hat einen standardisierten Prozess zur Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen der Behörden. Jede Anfrage wird umfangreich von unserem Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Im Fall einer Ablehnung kann die Behörde ihren Antrag korrigieren. In jedem Fall werden Daten von uns nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage herausgegeben.
- Bestandsdatenabfragen: u. a. Telefonnummer, Name und Anschrift des Inhabers, Angaben zum Vertrag und Tarifmerkmalen
- Postfachbeschlagnahmungen: Beschlagnahmung sämtlicher im Postfach des Accounts befindlicher E-Mails
- Verkehrsdatenabfragen: u. a. IP-Adressen, von denen Logins auf den Mailserver stattfinden oder von denen aus E-Mails verschickt wurden
- Telekommunikationsüberwachung: eine temporär angelegte Überwachung aller empfangenen und gesendeten E-Mails und des gesamten Accounts.