Offener Brief: Gegen die Vorratsdatenspeicherung von IP-Daten

Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag, 20. September 2022 über das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten, das seit Juli 2017 durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ausgesetzt ist. Es wird erwartet, dass das aktuelle Gesetz, zumindest in Teilen, als unvereinbar mit dem EU-Recht gekippt wird. Aber: Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten.

Der Koalitionsvertrag schließt jedoch jede Form der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten von Bürgern aus. Gemeinsam mit 25 Organisationen und Experten rufen wir nun in einem offenen Brief an die Ampel-Koalition dazu auf, dieses Versprechen einzuhalten und auch langfristig den Weg einer massenüberwachungsfreien Politik einzuschlagen.

Im offenen Brief geht es kurzgefasst um folgende Punkte:

    1. Das Einhalten des Koalitionsvertrags, denn dieser schließt jede Form der anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger aus.
    2. Das Verhindern von schweren Eingriffen in die Grundrechte, da IP-Daten zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können. So ließen sich ganze Profile erstellen.
    3. Kinderschutz geht ohne Massenüberwachung: Gezielte und unmittelbare Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit als zielführender herausgestellt. Eine anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung ist daher ungeeignet für den Schutz von Kindern. Sie erzeugt auch nicht mehr Sicherheit, wie der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) in seiner Analyse einer Studie des Max-Planck-Instituts aus 2011 zeigte.
    4. Eine Vorratsdatenspeicherung träfe unschuldige Bürgerinnen und Bürger: In einer Demokratie muss die Überwachung immer eine Ausnahme bleiben und nie zum Standard werden.
    5. Schützen des Rechts auf eine vertrauliche Internetnutzung: Die anonyme Nutzung des Internets ist zur Wahrung der Meinungs- und Informationsfreiheit notwendig. Auch braucht es die Möglichkeit, sich anonym mit Journalisten, Behörden, Anwaltskanzleien, Beratungsstellen und Ärzten auszutauschen, ohne dabei rückverfolgt werden zu können.

Lesen Sie den kompletten offenen Brief hier ->